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04.05.2017 Unternehmensmeldungen

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REACH – das neue EU-Chemikalienrecht

Am 1. Juni 2007 ist mit REACH eine neue EU-Verordnung (EG 1907/2006) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in Kraft getreten, die das bestehende Chemikalienrecht in Europa grundlegend geändert hat. Eigens für die Umsetzung der neuen Anforderungen wurde in Helsinki die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) gegründet, die am 1. Juni 2008 ihre Arbeit aufgenommen hat.

Durch REACH soll der Wissensstand über die Gefahren und Risiken, die von chemischen Stoffen ausgehen können, gesteigert werden, um ein erhöhtes Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu erreichen. REACH betrifft alle Chemikalien, auch solche die schon lange im Verkehr sind. Darüber hinaus wird durch REACH die Verantwortung zur Risikobewertung von Chemikalien zu einem großen Teil von den Behörden auf die Hersteller und Importeure verlagert.

Im Zentrum der neuen Verordnung steht der Registrierungs- und Bewertungsprozess, in dem die Kommunikation in der Lieferkette eine essentielle Rolle spielt. Fast alle Unternehmen in der Lieferkette, wie Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender, sind von der REACH-Verordnung betroffen und müssen dabei bestimmte Pflichten erfüllen.

Die komplette Umsetzung von REACH wird einige Jahre in Anspruch nehmen. Der durch REACH vorgegebene Zeitplan sah eine Vorregistrierungsphase vom 1. Juni 2008 bis zum 1. Dezember 2008 vor. Die Zeitplanung für die anschließende Registrierung ist abhängig vom Produktionsvolumen und dem Gefährdungspotential der jeweiligen Substanzen. Bis zum 1. Juli 2018 sollen alle Stoffe registriert sein.

Besonders besorgniserregende Stoffe nach Anhang XIV der REACH-Verordnung müssen gesondert zugelassen werden und können für bestimmte Einsatzzwecke beschränkt werden. Eine erste Auflistung von potentiellen Stoffen mit solchen Eigenschaften („Kandidatenliste“) wurde bereits am 28.10.2008 von der ECHA veröffentlicht und wird in Folge immer wieder ergänzt.

Als führender Hersteller von Sanitärarmaturen, sanitärtechnischen Produkten und Systemen haben wir uns bereits seit geraumer Zeit intensiv mit den neuen Anforderungen beschäftigt.

Da wir weder chemische Stoffe noch Zubereitungen herstellen oder in die EU importieren, sind wir nur als nachgeschalteter Anwender (downstream user) von REACH betroffen. Registrierungspflichten entfallen.

In dieser Funktion sind wir vor allem auf die Aussagen unserer Lieferanten angewiesen, um unsere zukünftige Versorgung mit chemischen Stoffen und Zubereitungen sicherstellen zu können. Hierzu stehen wir im engen Kontakt mit unseren Lieferanten und haben uns auch entsprechende Bestätigungen zur Einhaltung der REACH Anforderungen geben lassen.

Besonders besorgniserregende Stoffe, entsprechend der von der ECHA veröffentlichten „Kandidatenliste“ für den Anhang XIV der REACH-Verordnung, sind in unseren Produkten nicht enthalten (> 0,1 % je Stoff und Erzeugnis).

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